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- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
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- Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Neukirchen
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Freie Gewerbefläche
Freie Gewerbefläche
Der Verein Pro Neukirchen e. V. hat das Führen einer Liste freier Gewerbeflächen übernommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Thorsten Brill und Frau Martina Kohlhase im Büro der Touristinfo am Marktplatz 10a oder unter 06694-911350 gerne zur Verfügung.
Zur allgemeinen Information:
Um eine stets aktuelle Liste anbieten zu können zahlt der Vermieter eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und verpflichtet sich nach Unterzeichnung des Mietvertrages zur sofortigen Rückmeldung, damit das Objekt aus der Liste gelöscht werden kann. Sodann wird ihm die Kaution von 40,00 € zurückerstattet. Eine Servicepauschale von 10,00 € verbleibt beim Verein Pro Neukirchen e. V.