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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
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Förderung
Förderung
Förderprogramm Jung kauft Alt in Neukirchen - Junge Leute kaufen alte Häuser
Um die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Stadt Neukirchen nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten. Hierzu wurde die „Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm „Jung kauft Alt in Neukirchen – Junge Leute kaufen alte Häuser“) beschlossen.
Weitere Auskünfte zum Förderprogramm erteilt
Herr Michael Slabon
Telefon: 06694/808-41
E-Mail: michael.slabon@neukirchen.de
Förderrichtlinie Jung kauft Alt
Förderprogramm zur Reduzierung von Leerständen und zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen
Ziel dieses Förderprogrammes ist es, im Rahmen der Wirtschafts- und Verkehrsförderung der Stadt Neukirchen einen finanziellen Zuschuss an die Antragssteller zur nachhaltigen Reduzierung leerstehender Gewerbeimmobilien zu leisten. Die Revitalisierung innerstädtischer Lagen mithilfe der Ansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie und verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen ist das Kernelement der Förderrichtlinie.
Weitere Auskünfte zum Förderprogramm erteilt
Herr Dietmar Schaub
Telefon: 06694/808-25
E-Mail: dietmar.schaub@neukirchen.de
Förderrichtlinie Leerstandsreduzierung...