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Wasser
Wasser
Wasserhärtebereiche innerhalb der Stadt Neukirchen
Wasserhärtebereiche innerhalb des Stadtgebietes
In den jeweiligen Versorgungsgebieten geben wir den Härtebereich des an Sie gelieferten Trinkwassers [gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln –WRMG- vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S.2538), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274) nachstehend bekannt:
Ortsteil | mmol/l | °dH | alter Härtebereich |
---|---|---|---|
Asterode | 0,83 | 4,67 | 1 |
Christerode | 0,475 | 2,66 | 1 |
Hauptschwenda | / | 7,6 | 2 |
Nausis | 1,207 | 6,76 | 1 |
Neukirchen | 1,11 | 6,21 | 1 |
Riebelsdorf | 0,833 | 4,67 | 1 |
Rückershausen | 0,92 | 5,13 | 1 |
Seigertshausen | 0,906 | 5,07 | 1 |
Wincherode | 1,207 | 6,76 | 1 |
Poolbefüllungen
Pools und Schwimmteiche dürfen nicht mehr über ein städtisches Standrohr befüllt bzw. aufgefüllt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Befüllung bei Bedarf über den privaten Gartenschlauch vornehmen.
Es gibt keine Erstattung bei den Kanalgebühren.