Wasser

Wasser

Wasserhärtebereiche innerhalb der Stadt Neukirchen

Wasserhärtebereiche innerhalb des Stadtgebietes

In den jeweiligen Versorgungsgebieten geben wir den Härtebereich des an Sie gelieferten Trinkwassers [gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln –WRMG- vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S.2538), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274) nachstehend  bekannt:


Ortsteilmmol/l°dH

alter Härtebereich

Asterode0,834,671
Christerode0,4752,661
Hauptschwenda/7,62
Nausis1,2076,761
Neukirchen1,116,211
Riebelsdorf0,833
4,67
1
Rückershausen0,925,131
Seigertshausen0,9065,07
1
Wincherode1,2076,761


Poolbefüllungen

Pools und Schwimmteiche dürfen nicht mehr über ein städtisches Standrohr befüllt bzw. aufgefüllt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Befüllung bei Bedarf über den privaten Gartenschlauch vornehmen.

Es gibt keine Erstattung bei den Kanalgebühren.