5.000,00 € für Seniorenfreizeiten des Schwalm-Eder-Kreises

Der Landkreis bietet auch im Jahr 2025 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland/Sylt Erholungsangebote für Seniorinnen und Senioren an.

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann freut sich, mitteilen zu können, dass der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Haushaltsmittel für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 5.000,00 € für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt hat.

Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - liegt. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.126,00 € für Alleinstehende und 1.520,00 € für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten.

Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für maximal 14 Tage gewährt werden. Plätze für das Jahr 2025 gibt es derzeit noch auf „Westerland/Sylt“ und im „Buchenhaus“ in Schönau.

Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Herr Tim Dresler (05681/775 4602) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit und für Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme wenden Sie sich bitte an Frau Heike Steinbach (05681/775 5001).