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- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
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Förderaufruf Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen und private Initiativen, die ihren Sitz im Stadtgebiet Neukirchen haben und bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der Dorfentwicklung betreiben (wollen).
Förderkriterien
Die Projekte werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Bruttokosten gefördert, wobei die max. Zuwendungshöhe 2.000,00 € beträgt. Gefördert werden können z. B.:
- Anschaffung und Investition im Einzelwert von über 410 €, die für die Umsetzung des Vorhabens zwingend notwendig sind und nicht vorrangig anderen Zwecken dienen
- Materialien und Geräte für ehrenamtliche Leistungen
- Außerordentliche Veranstaltungen (Raummiete, Bewirtung in angemessenem Rahmen)
- Beauftragung von Dritten mit Dienstleistungen (inkl. Raummiete, angemessene Bewirtung, Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten etc.)
Antragsverfahren
Alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Beantragung eines Kleinprojektes finden Sie unter dem Link https://dorfentwicklung.neukirchen.de/kleinprojekte/.
- Antragsformular
- Richtlinie der Stadt Neukirchen zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Budget bürgerschaftliches Engagement (RL-BUbE) im Rahmen der Dorfentwicklung
- Kriterienkatalog für die Auswahl von Förderprojekten
Der vollständig ausgefüllte Antrag sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen können entweder schriftlich beim Magistrat der Stadt Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen oder digital per E-Mail an dorfentwicklung@neukirchen.de eingereicht werden.
Bewertung und Entscheidung
Geprüft werden die Anträge von der Verwaltung und der Steuerungsgruppe. Anhand der Richtlinie und des Kriterienkatalogs wird über die Priorisierung und Förderung der Projekte entschieden.
Kontakt
Bei Fragen steht Ihnen Frau Iljin unter der Telefonnummer 06694/808-49 oder der E-Mail-Adresse dorfentwicklung@neukirchen.de zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge und Ihr Engagement in unserer Stadt!
Ihr Bürgermeister
Marian Knauff