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Mithilfe der Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen Wasserversorgungsleitungen aus Blei
Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei setzte der Gesetzgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l.
Die am 24.06.2023 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung sieht nun ein Verbot von Bleileitungen vor. Der Gesetzgeber räumt den Wasserversorgern (und Gebäudeeigentümern) eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen die eventuell noch vorhandenen Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus geeignetem Material ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die Hauseigentümer/-innen über die aktuelle Rechtslage sowie Fristen informieren, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können.
Bei Vorhandensein von Bleileitungen in Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Installateur und informieren gleichzeitig die Stadtwerke Neukirchen.
Danke für Ihre Mithilfe!
Das Team der Stadtwerke