- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
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- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Brennholz-Bestellungen
- Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Neukirchen
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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- Politik
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- Wirtschaft & Umwelt
Umstellung Finanzbuchhaltungsprogramm
Die Stadtwerke Neukirchen haben zum 01.01.2024 das gesamte Finanzbuchhaltungsprogramm umgestellt. Dies umfasst neben der Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen auch die Erstellung der Abrechnungsbescheide über die Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 sowie die Festsetzungen der Vorauszahlungen für das Jahr 2024. Es sind noch viele Abstimmungs- und Kontrollarbeiten vorzunehmen. Daher kann es zu späteren Auszahlungen von Rechnungen kommen. Die Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden später als gewohnt zugestellt. Dies kann Ende Februar werden. Die erste fällige Zahlungsrate für das Jahr 2024 wird entsprechend auf den 14.03.2024 (Abrechnung 2023) und 15.03.2024 (erste Vorauszahlung 2024) angepasst.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtwerke Neukirchen