Richtlinie über die Förderung von ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern im Bereich der Stadt Neukirchen

Sehr geehrte Vereinsvorstände

in Anerkennung der besonderen Verdienste der ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer der örtlichen Vereine und Verbände hat die Stadtverordnetenversammlung oben genannte Richtlinie beschlossen.

Somit ist auch für das Jahr 2023 eine Förderung in Form von Wertgutscheinen des Vereins „Pro Neukirchen e. V.“ vorgesehen, um sich für den herausragenden Einsatz für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt zu bedanken.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass lediglich eine Förderung in Frage kommt, wenn die entsprechende/n Person/en ihrer ehrenamtlichen Arbeit unentgeltlich nachkommen.

Für unsere weitere Planung und Erarbeitung sind wir nun auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie um Mitteilung der entsprechenden Betreuerinnen- bzw. betreuer.

Hierzu senden Sie Ihre Angaben bitte

bis zum 31.03.2024 unter

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.NK.01.03.00&mode=cc&cc_key=AntragFinanzielleFoerderungJugendbetreuer

an die Stadtverwaltung Neukirchen.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Knauff
Bürgermeister