Der 14. Dezember 2023 ist ein geschichtsträchtiger Tag für die Kommunen Neukirchen (Knüllgebirge), Oberaula und Ottrau:

Mit der Beschlussfassung über ein sog. „Vertreterbegehren“ stand die Fragestellung an, ob die kommunalen Gremien die Entscheidung über einen möglichen Zusammenschluss von Neukirchen, Oberaula und Ottrau ihren Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Bürgerentscheides überlässt.

Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. 

Bürgerentscheide nach § 8b der Hessischen Gemeindeordnung stehen immer dann im Raum, wenn wichtige Angelegenheiten einer Gemeinde zu entscheiden sind.

Und als eine solche wichtige Angelegenheit haben wir die Frage eines möglichen Zusammenschlusses der drei Kommunen auch angesehen. Eine solch große, weitreichende und Frage von existentieller Bedeutung für uns alle ist in die Hände der Menschen zu legen, die die Kommune liebens- und lebenswert machen – nämlich ihre Bürgerinnen und Bürger.

Deshalb freuen wir uns, dass es in Oberaula und Ottrau gelungen ist, in den kommunalen Parlamenten dafür die notwendige 2/3-Mehrheit mittels eines Vertreterbegehrens zu erhalten. 

Auch in Neukirchen hat sich die Mehrheit der Stadtverordneten für das Vertreterbegehren ausgesprochen. Allerdings fordert die HGO hier eine 2/3-Mehrheit. Damit konnte das Vertreterbegehren trotz Mehrheit nicht erreicht werden.

Für Neukirchen gibt es jetzt zwei Optionen: Die erste Option beinhaltet, dass die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung für oder gegen einen Zusammenschluss – ohne eine direkte Bürgerbeteiligung, die Bürger sind in diesem Verfahren „nur“ anzuhören - trifft.

Die zweite Option eröffnet trotz Nichterreichen der 2/3-Mehrheit noch einen Weg einer direkten Bürgerbeteiligung in Neukirchen. Die Hessische Gemeindeordnung sieht nämlich neben dem Vertreterbegehren vor, dass auch ein sog. „Bürgerbegehren“ den Weg zu einem Bürgerentscheid ebnen kann.

Wenn sich mehr als 10 % der Wahlberechtigten der letzten durchgeführten Wahl in Neukirchen per Unterschrift dafür aussprechen, dass sie diese wichtige Frage im Rahmen eines Bürgerentscheides entscheiden wollen, befindet die Stadtverordnetenversammlung in Neukirchen nur noch über die rechtmäßige Zulässigkeit des Bürgerentscheides. Erfolgt dies positiv, ist auch in Neukirchen der Weg für den Bürgerentscheid, gemeinsam mit der Europawahl am 09. Juni 2024, frei.

Damit haben die mündigen Bürgerinnen und Bürger jetzt mit ihrer Unterschrift die Möglichkeit, doch selbst und persönlich in dieser wichtigen Frage zu entscheiden – wenn die 10 %-Unterschriften zusammenkommen.

Wir sind sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in Neukirchen dieses Recht sichern. Deshalb werden wir allen Bürgerinnen und Bürgern in Neukirchen, Oberaula und Ottrau umfangreiche Informationen auf verschiedenen Wegen anbieten, damit sie am Wahltag wohlinformiert ihre Entscheidung treffen können:

Von regelmäßigen Informationen in unserer heimischen Presse, unserem Amtsblättchen, unseren kommunalen Webseiten und in der neuen App Munipolis über wiederkehrende Posts in den sozialen Medien mit Facebook und Instagram und der eigens hierfür erstellten Webseite: gemeinsameinfachstaerker.de bis hin zu Bürgerversammlungen, die ab März 2024 in unseren verschiedenen Orts- und Stadtteilen stattfinden werden.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Informationsangebote wahrzunehmen, damit wir am 09. Juni 2024 auf ein von allen gemeinsam getragenes Votum bauen können.

 

Ihre
Bürgermeister

Klaus Wagner                  Marian Knauff                  Jonas Korell
Gemeinde Oberaula        Stadt Neukirchen             Gemeinde Ottrau