Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.
Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten im Rahmen der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus können mit den Fristen 21. August und 20. November 2026 gestellt werden
Preisverleihung am 3. Oktober in Bad Zwesten: Schwalm-Eder-Kreis zeichnet in diesem Jahr engagierte Menschen aus dem Bereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen aus